Vorsicht SVA: Die kleinen Fallen des Unternehmertums

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Heute möchten wir von Unternehmen24 über die SVA sprechen. Die SVA ist die Sozialversicherung für Selbstständige in Österreich und ist eine Pflichtversicherung. Zu beachten gilt, sobald Sie einen Gewerbeschein lösen, werden Sie von der SVA Post bekommen und müssen einen Teil bereits einbezahlen. Die ersten 3 Jahre gilt ein niedrigerer Beitrag. Dies soll den Unternehmen helfen, besser auf die Beine zu kommen. Jedoch müssen Sie diesen Beitrag nach 3 Jahren nachzahlen. Dies vergessen leider viele und gehen nach den verflixten 3 Jahren Bankrott. Deswegen empfehle ich Ihnen, wenden Sie sich von Anfang an einen guten Steuerberater, der Ihnen dabei weiterhilft, und sich mit der SVA gut auskennt.

Auch, wenn Sie weniger bezahlen müssen, legen Sie sich immer etwas Geld auf die Seite, damit Sie die Nachzahlungen später problemlos bezahlen können. Die genauen Beitragsgrundlagen finden Sie auf der SVA Webseite, dort können Sie in etwa nachrechnen, wie viel Sie bezahlen müssen. Tipp: Falls Sie bereits wissen, Sie müssen mehr bezahlen als vorgeschrieben, zahlen Sie diesen Betrag ein, weil Sie dadurch das Einkommen wiederum verringern. Diesen Trick nutzen viele Selbstständige in Österreich. Vorgezogene SVA Einzahlungen mindern die SVA im Folgejahr und die Einkommenssteuer. Natürlich dürfen Sie nicht einfach 10.000 Euro überweisen. So einfach funktioniert es auch nicht. Wo die genauen Grenzen im einzelnen Fall liegen, gilt es ebenfalls mit dem Steuerberater abzuklären. Dieser kann Ihnen am besten vorrechnen, mit welcher Methode Sie am besten sparen.

Eins zu eins dürfen Sie niemals rechnen. Selbst, wenn Sie keine Ausgaben haben, findet der Steuerberater einige Dinge, die Sie abziehen können. Zum Beispiel gibt es einen bestimmten Prozentsatz, den Sie statt den Ausgaben abziehen können. Hier sind rund 10-14% möglich. Die Steuerberaterkosten lassen sich extra auch nochmals abziehen. Es gibt so viele Ausgaben, an die keiner denkt. Falls Sie nebenbei angestellt sind, müssen Sie nur einen Teil der Sozialversicherung bezahlen, bzw. erhalten Sie auch hier wieder etwas zurück. Ein Laie blickt hier kaum durch, umso wichtiger ist es, dass Sie hier gut kalkulieren und mit Profis zusammenarbeiten. Rechnen Sie rund 25% für die SVA im Jahr. Wenn Sie sich dies zur Seite legen, kann nicht viel passieren. Im besten Falle erhalten Sie noch Geld zurück und das freut einen im Endeffekt um so mehr.


Teilzahlungen sind in der Regel kein Problem. Bleiben Sie höflich bei Ihren Anfragen

Kommt es zu Nachzahlungen, ist die SVA mittlerweile sehr human geworden. Beantragen Sie eine Teilzahlung. Wenn Sie die folgenden Beiträge bezahlen, können Sie hohe Nachzahlungen auch etwas in die Länge ziehen. Wichtig ist, dass Sie immer mit der SVA kommunizieren und nicht den Kopf in den Sand stecken. Die SVA weiß mittlerweile, dass es Unternehmen schwer haben und natürlich haben diese auch eine gewisse Verantwortung. Ein Unternehmer mit Burn Out, bringt niemand etwas.


Falls Sie unter der Geringfügigkeit verdienen, besteht manchmal die Möglichkeit einer Befreiung. Informieren Sie sich darüber. Beachten Sie ferner, dass die SVA die Beiträge Jahr für Jahr erhöht. Falls Sie der Meinung sind, Sie verdienen nicht so viel, lassen Sie sich runterstufen. Dies ist in der Regel bis zur Mindestbeitragsgrundlage möglich. Vergessen Sie in Folge aber nicht, dass Sie das Geld wiederrum zur Seite legen.


Die SVA hat sich in den letzten Jahren ziemlich gebessert, vor allem die Beitragsgrundlagen wurden herabgesetzt und sind um einiges fairer geworden. Wichtig ist, dass Sie Ihre Finanzen immer unter Kontrolle haben und Geld auf die Seite legen. Dann sollten Sie mit der SVA keine Probleme haben. Nutzen Sie die 3 Jahre nicht zu sehr aus, sondern denken Sie von Anfang an, dass Sie alles nachbezahlen müssen. Was Sie sofort bezahlen, wird später nicht fällig. Deswegen hilft hier ein guter Steuerberater stets weiter, der die Zahlen gut unter Kontrolle hat.