TISCHLER-MONTAGEN-MONTAGETISCHLER- RUFEN SIE 0664/27 67 331 Montage und Verlegung ohne Zeitdruck!
| Strasse | |
| Plz, Ort | A 1200 wien |
| Wien | |
|
|
|
| Geschäftsführung | Tischler-Montagen |
| Homepage | www.unternehmen24.at/901770i |
| Telefon | 0664/27 67 331 |
| Firmenprofil | Tischler-Montagen@hotmail.com Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Auftraggeber. Offerte vom Auftraggeber, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, werden von uns nicht angenommen. Vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) müssen in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein. 2.1. Kostenvoranschläge Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich schriftlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. 2.2. Offerte Offerte sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Retournierung des Offertes durch den Auftraggeber und Bestätigung der Annahme durch den Unternehmer zustande. 2.3. Kostenerhöhungen Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit des Unternehmers liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 25 % des Auftragswertes ergeben, so werden wir Sie unverzüglich verständigen. Sollten Sie binnen zwei Arbeitstagen keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behalten wir uns vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten. 2.4. Geistiges Eigentum Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei ihrer Verwendung ohne unsere Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt. 3.1. Gesamtheit des Leistungsumfanges Die Annahme eines vom Unternehmer erstellten Offertes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Abweichungen hievon bedürfen der Schriftform. 3.2. Reparaturen Unser Unternehmen hat dem Auftraggeber auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies dem Unternehmer aufgrund seines Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat unser Unternehmen dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen. 4.1. Preisänderungen Mit den angegebenen Preisen bleiben wir unserem Auftraggeber 14 Tage lang ab deren Bekanntgabe bzw. ab Offerte Annahme im Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Preisbekanntgabe und Lieferungsausführung mehr als 14 Tage, so sind wir berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. erfolgten, entsprechend zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an den Auftraggeber weitergegeben. 4.2. Montage Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen. 4.3. Gefahrenübergang Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Käufer über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen und Leistungen ab Werk, der Erhalt der Nachricht oder ein Telefonat. Zum Zeitpunkt der Erfüllung ist der Kaufgegenstand in die Verfügungsmacht des Käufers übergegangen und damit in den Verkehr gebracht worden. 5.1. Leistungen des Auftraggebers Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Auftraggeber all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat. Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten, div. Vorarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Auftraggeber bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht und Kraftstrom vom Auftraggeber beizustellen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche Statik für die Arbeiten des Unternehmers gegeben ist. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen). 5.2. Unterlagen Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu veranlassen. 5.3. Holzarten Bautischlerarbeiten sind in Fichte bzw. Tanne oder Kiefer zu verstehen, wenn nicht andere Holzarten vereinbart werden. 5.4. Maßangaben durch den Auftraggeber Werden vom Auftraggeber Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit. Erweist sich eine Anweisung des Auftraggebers als unrichtig, so hat der Unternehmer dem Auftraggeber davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Auftraggeber. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Auftraggeber die Verzugsfolgen. 5.5. Geringfügige Leistungsänderungen Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Auftraggeber zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä. 5.6. Teillieferungen Der Auftraggeber ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen. 6.1. Liefertermine, Annahmeverzug Es gelten die vereinbarten Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Auftraggeber zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gilt die Leistung bzw. das Werk als vom Auftraggeber übernommen bzw. angenommen. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch bei Teillieferung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen, ansonsten gilt das fertige Werk als ordnungsgemäß abgenommen. 7.1. Adressänderungen Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil. 7.2. Liefertermin Durch Lieferverzug des Unternehmers verursachte Schadenersatzansprüche bzw. irgendwie anders geartete Ansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls beim Unternehmer Vorsatz vorlag. 8.1 Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. 8.2 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Unternehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. 8.3 Zugriffe Dritter Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind dem Unternehmer sofort zu melden. Der Auftraggeber hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat den Unternehmer Schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat. 8.4 Verpfändung gelieferter Waren Dem Auftraggeber ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung des Unternehmens untersagt. 8.5 Terminverlust Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über € 4.000.- und einem Zahlungsziel von mehr als 7 Tagen ist der Auftraggeber für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an uns abgetreten. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. 9.1 Zahlung Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, zuzüglich gesondert auszuwerfender Umsatzsteuer zu erfolgen. 9.2 Unbare Zahlungen Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichem wird unsere Forderung erst mit deren Einlösung getilgt; gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Unternehmen entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Ferner verpflichtet sich der Schuldner, pro Erfolgter Mahnung einen Betrag von € 25,-sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Pauschalbetrag von € 100,- zu bezahlen. 9.3 Zahlungsziel 50 Prozent der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Besteller dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Unternehmer berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung durch Sofortinkasso. Bei Montage nach Fertigstellung und Abnahme des Auftraggebers. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Zusätzliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. 9.4 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug, auch wenn er durch einen vom Auftraggeber zu verantwortenden Übernahmeverzug verursacht wird, wird als Ersatz für die unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank berechnet. 9.5 Aufrechnungen von Gegenforderungen Der Auftraggeber kann eigene Forderungen gegen Zahlungen an unser Unternehmen nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers steht, von uns anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt wurde oder im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit. 11.1 Gewährleistung Unsere sechsmonatige Gewährleistung wird durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel innerhalb angemessener Frist erbracht: Ist eine Mängelbehebung nicht möglich, so ist nach Wahl des Unternehmers eine angemessene Preisminderung zu gewähren oder eine gleiche Sache nachzuliefern. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Im Gewährleistungsfall kann sich der Unternehmer • bei einer Gattungsschuld vom Anspruch auf Aufhebung des Vertrages oder Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht • oder im Fall des Preisminderungsanspruches, dass er in angemessener Frist in einer für dem Auftraggeber zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt oder das Fehlende nachträgt. Wurden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als dem Unternehmer verändert worden, so sind die Ansprüche des Auftraggebers aus der Gewährleistung erloschen. 11.2 Verschleißteile Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. 11.3 Terminvereinbarung Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserung und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Auftraggeber angemessenes Entgelt und Anfahrtskosten zu leisten. 12.1 Stornogebühren Bei einem Storno des Auftraggebers ist der Unternehmer berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bzw. Verdienstentganges 25% pauschal des Auftragswertes zu verlangen. 13.1 Haftung für Schäden Der Unternehmer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz, BGBl. 99/1988, abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen. 14.1 Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. 15.1 Datenschutz Beabsichtigt der Unternehmer die Speicherung aller oder einzelner im Bestellschein angeführten Daten für Zwecke der betriebseigenen automationsunterstützten Verarbeitung, so verpflichtet er sich hiermit, Übermittlungen nur auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen bzw. für den Geld- und Zahlungsverkehr durchzuführen bzw. vorzunehmen. 16.1 Gültigkeit der AGB Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen werden die Parteien eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Stand: 01.01.2009 |
* Parkettböden verlegen * Möbelmontage * Laminatböden verlegen * preiswert; sauber * schnell * Ab und Aufbau von Möbeln * Tischlermontagen * Tischler * Montagetischler * Wien * Österreich *
1034 mal gefunden.
Presseinformation vom 08.02.2010
MONTAGE OHNE ZEITDRUCK!
|
Sehr geehrte Damen und Herren! 0664/27 67 331
Tischler-Montagen@hotmail.com Mit freundlichen Grüßen Ihr Tischler! |